Neubau-Förderung
Für Bauherren gibt es drei wichtige Förder-Töpfe: die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau (KFN) und die Wohneigentumsförderung für Familien (KfW 300), sowie die Landes-Wohnraumförderung der jeweiligen Landesbanken. Wer einen KFN-Standard mit QNG-Siegel baut, kann die Kombination dieser Programme nutzen und den Zinsvorteil erheblich multiplizieren.
Sanierungs-Förderung
Für Bestandsgebäude gibt es zwei Förderpfade: die BEG Wohngebäude-Komplettsanierung (KfW 261) für den Schritt zum Effizienzhaus-Standard und die Einzelmaßnahmen-Förderung des BAFA für Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik. Die Heizungsförderung als Teil der Einzelmaßnahmen-Förderung läuft seit 2024 über die KfW (458) und erreicht bis 70 % Zuschuss.
So kombinierst du Förderungen
Die meisten Förder-Programme lassen sich parallel nutzen, solange man die De-minimis-Regelungen beachtet: zum Beispiel KfW 297 Klimafreundlicher Neubau + BAFA-Heizungsförderung + Landes-Wohnraumförderung. Wer die maximale Förder-Höhe erreichen will, sollte vor Baubeginn einen zertifizierten Energieberater einbinden — das ist bei vielen Programmen ohnehin Pflicht und bringt oft einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten.
Förder-Anträge werden immer vor Baubeginn gestellt. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Der Antrag für die KfW-Programme läuft über die Hausbank; bei BAFA-Einzelmaßnahmen direkt beim BAFA über das Online-Portal.