Tool · § 127 ff. BauGB
Erschließungskosten-Rechner
Was zahlst du an Gemeindebeiträgen für Straße, Gehweg, Kanal & Co.?
Was sind Erschließungsbeiträge?
Erschließungsbeiträge nach § 127 ff. BauGB tragen die Grundstückseigentümer für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Infrastruktur: Straße, Gehweg, Beleuchtung, Regenwasser-Entwässerung, ggf. Kanal und Leitungsnetz. Die Kommune trägt dabei mindestens 10 % der Kosten, höchstens 90 % werden auf die Anlieger umgelegt.
Wichtig: Straßenausbaubeiträge (für Sanierung bestehender Straßen) sind ein anderes Thema. Sie werden seit 2020 in immer mehr Bundesländern abgeschafft oder begrenzt.
Wie werden die Kosten verteilt?
Die Satzung der Gemeinde regelt den Verteilungsmaßstab — typischerweise nach Grundstücksfläche + Nutzungsfaktor (Reihenhaus × 1,0, MFH × 1,3, Gewerbe × 1,8). Für ein 500 m²-Grundstück in einer Kleinstadt mit 80 €/m² Tarif sind das im Schnitt 36.000 €.