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Ratgeber · ca. 3 Min. Lesezeit

GFZ und GRZ berechnen — mit Beispielen

Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) sind die zwei wichtigsten Kennzahlen im Bebauungsplan. Sie bestimmen, wie viel du auf deinem Grundstück bauen darfst. Hier erklären wir die Berechnung mit konkreten Beispielen.

GRZ berechnen: Wie viel Fläche darf ich überbauen?

Formel: Überbaubare Fläche = Grundstücksfläche × GRZ. Beispiel: 600 m² Grundstück × GRZ 0,4 = 240 m² überbaubare Fläche. Achtung: Garagen, Stellplätze und Zufahrten zählen mit! Die GRZ darf mit Nebenanlagen auf max. 0,8 überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO).

GFZ berechnen: Wie viel Geschossfläche ist erlaubt?

Formel: Zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × GFZ. Beispiel: 600 m² Grundstück × GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche. Bei 2 Geschossen: max. 240 m² pro Geschoss. Nicht-Vollgeschosse (z.B. ausgebautes Dachgeschoss je nach LBO) zählen ggf. nicht mit — prüfe die Landesbauordnung.

GRZ und GFZ zusammen lesen

GRZ und GFZ begrenzen gemeinsam das Bauvolumen: GRZ 0,4 + GFZ 1,2 + III Vollgeschosse = du darfst 40% des Grundstücks überbauen, aber dafür 3 Geschosse hoch (3 × 0,4 = 1,2 GFZ). GRZ 0,4 + GFZ 0,6 + II Vollgeschosse = nur 2 Geschosse, davon eines kleiner als das EG (z.B. durch Dachschräge).

Nebenanlagen und die GRZ-Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO

Ein häufiges Missverständnis: Die GRZ gilt nicht nur für das Hauptgebäude. Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen (Gartenhäuser, Mülltonnenboxen) und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgaragen, Kellerzugänge) werden bei der GRZ-Berechnung mitgezählt. Allerdings erlaubt § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung der GRZ durch diese Nebenanlagen um bis zu 50% — maximal aber bis zu einer GRZ von 0,8. Beispiel: Bei GRZ 0,4 auf 600 m² darfst du 240 m² mit dem Hauptgebäude überbauen. Durch Nebenanlagen darf die tatsächliche Versiegelung auf bis zu 0,6 (= 360 m²) steigen. Bei GRZ 0,6 ist die Obergrenze 0,8 (= 480 m²), nicht 0,9. Diese Regelung ist gerade bei kleineren Grundstücken entscheidend — eine Doppelgarage (ca. 30 m²) plus Zufahrt (ca. 25 m²) fressen schnell 55 m² der erlaubten Fläche.

Typische GRZ/GFZ-Werte nach Gebietstyp

Die BauNVO gibt in § 17 Obergrenzen vor, die der B-Plan nicht überschreiten darf (Ausnahmen nur bei besonderer städtebaulicher Begründung). Hier die wichtigsten Werte: Reines Wohngebiet (WR): GRZ max. 0,4, GFZ max. 1,2. Allgemeines Wohngebiet (WA): GRZ max. 0,4, GFZ max. 1,2. Mischgebiet (MI): GRZ max. 0,6, GFZ max. 1,2. Urbanes Gebiet (MU): GRZ max. 0,8, GFZ max. 3,0. Kerngebiet (MK): GRZ max. 1,0, GFZ max. 3,0. In der Praxis liegen die tatsächlich festgesetzten Werte oft deutlich unter diesen Obergrenzen — ein WA-Gebiet am Stadtrand hat typischerweise GRZ 0,3 und GFZ 0,6, während ein innerstädtisches WA-Gebiet GRZ 0,4 und GFZ 1,0 erreichen kann.

GRZ und GFZ selbst berechnen — mit unserem Rechner

Du willst wissen, wie viel Wohnfläche auf deinem Grundstück möglich ist? Mit unserem kostenlosen GRZ/GFZ-Rechner unter /tools/grz-gfz-rechner/ gibst du einfach Grundstücksfläche, GRZ, GFZ und Zahl der Vollgeschosse ein — und bekommst sofort die maximal überbaubare Fläche und die maximal zulässige Geschossfläche angezeigt. Das Tool zeigt dir auch, ob eine Nebenanlagen-Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO in Frage kommt. Denk daran: Die errechneten Werte gelten nur, wenn der B-Plan keine weiteren Einschränkungen enthält (z.B. Baugrenzen, die das tatsächliche Baufeld kleiner machen als die GRZ erlaubt). Im Zweifel hilft eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt.

Nächste Schritte

Prüfe mit dem Grundstücks-Check welche Bebauungspläne für dein Grundstück gelten. Mit dem GRZ/GFZ-Rechner berechnest du die bebaubare Fläche, und der Baukosten-Rechner zeigt dir die geschätzten Gesamtkosten. Aktuelle Bodenrichtwerte findest du für 9 Bundesländer.

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