Für diesen Bebauungsplan liegt uns nur der Geltungsbereich vor
Der Bebauungsplan 1000075 „Hellersdorf 10 - 75"
ist in den offenen Datenquellen für Berlin nur als
Geltungsbereichs-Polygon veröffentlicht. Die eigentlichen Festsetzungen
(Gebietstyp, Grundflächenzahl, Höhenfestsetzungen, Bauweise) sind aus den
verfügbaren Quellen nicht maschinenlesbar abrufbar.
Wir zeigen daher bewusst keine Festsetzungs-Werte. Die
verbindlichen Festsetzungen erhältst du direkt beim Bauamt
Marzahn-Hellersdorf über eine Bauvoranfrage.
Bauamt Marzahn-Hellersdorf kontaktieren →
Was du jetzt tun kannst
Auch ohne digitale Festsetzungen kannst du die Bebaubarkeit klären:
Eine Bauvoranfrage beim Bauamt (50–500 EUR) gibt dir
eine verbindliche Auskunft. Unser Ratgeber
erklärt die 8 Punkte die du vor dem Grundstückskauf prüfen solltest.
Andere Adresse prüfen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Für den Bebauungsplan
1000075 „Hellersdorf 10 - 75"
vom 25.05.2020
in Marzahn-Hellersdorf liegen uns aus den offenen Datenquellen
keine maschinenlesbaren Festsetzungen vor — nur der
Geltungsbereich. Wir machen daher bewusst keine Aussage zu möglicherweise
geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Marzahn-Hellersdorf
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
Berlin Geoportal — XPlanung WFS
Synchronisiert 11.04.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
Quelle ansehen ↗
Bauamt Marzahn-Hellersdorf
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Marzahn-Hellersdorf ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.
Gebietstyp-Farben
Wohn WA · WR · WS · WB · WK · MU
Misch MI · MD · MK
Gewerbe GE · GI
Sonder SO · SG · EB
Bodenrichtwert in dieser Lage
320 EUR/m²
Stadtteil Marzahn-Hellersdorf
Nutzung W - Wohngebiet
Stichtag 01.01.2024
Quelle: amtlicher Bodenrichtwert des zuständigen
Gutachterausschusses — Datenhalter und Lizenz siehe Quellenvermerk unten