Glossar · § 75 MBO / Landesbauordnung
Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dem man beim Bauamt vorab klärt, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist — bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Das Verfahren ist in den Landesbauordnungen geregelt, beispielsweise in § 75 der Musterbauordnung (MBO). Der Vorteil: eine Bauvoranfrage ist deutlich günstiger als ein vollständiger Bauantrag (typischerweise 50–500 EUR statt mehrere tausend EUR) und gibt Planungssicherheit. Man muss noch keine vollständigen Bauzeichnungen einreichen, sondern kann einzelne Fragen gezielt klären. Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann um jeweils ein Jahr verlängert werden (je nach Landesbauordnung). Innerhalb dieser Frist kann man den vollständigen Bauantrag einreichen und sich auf den positiven Bescheid berufen. Typische Fragen, die eine Bauvoranfrage klärt: Ist ein Doppelhaus zulässig? Darf ich ein drittes Geschoss bauen? Kann ich eine Befreiung vom B-Plan bekommen? Ist das Grundstück überhaupt bebaubar? Ist eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zulässig? Die Bauvoranfrage muss schriftlich beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Zuständig ist in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde oder des Kreises. Für Grundstückskäufer ist die Bauvoranfrage das wichtigste Instrument vor dem Kauf: sie kostet wenig, dauert 4–12 Wochen und gibt eine rechtsverbindliche Auskunft vom Bauamt. Wer auf darfichbauen.de eine Festsetzung findet, die unklar ist, sollte diese per Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt verbindlich klären lassen. Der positive Bauvorbescheid bindet das Bauamt — es kann im späteren Bauantragsverfahren nicht mehr anders entscheiden, solange sich die Rechtslage nicht ändert.
Beispiel
Typische Werte
Kosten: 50–500 EUR je nach Bundesland und Komplexität. Bearbeitungsdauer: 4–12 Wochen. Gültigkeit des Bauvorbescheids: 3 Jahre (verlängerbar).