Für diesen Bebauungsplan liegt uns nur der Geltungsbereich vor
Der Bebauungsplan Bebauungsplan Bentwisch zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer S-5 „Bebauungsplan Bentwisch zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Straße im Nordosten 2. Änderung Nr. 5"
ist in den offenen Datenquellen für Mecklenburg-Vorpommern nur als
Geltungsbereichs-Polygon veröffentlicht. Die eigentlichen Festsetzungen
(Gebietstyp, Grundflächenzahl, Höhenfestsetzungen, Bauweise) sind aus den
verfügbaren Quellen nicht maschinenlesbar abrufbar.
Wir zeigen daher bewusst keine Festsetzungs-Werte. Die
verbindlichen Festsetzungen erhältst du direkt beim Bauamt
Bentwisch über eine Bauvoranfrage.
Bauamt Bentwisch kontaktieren →
Was du jetzt tun kannst
Auch ohne digitale Festsetzungen kannst du die Bebaubarkeit klären:
Eine Bauvoranfrage beim Bauamt (50–500 EUR) gibt dir
eine verbindliche Auskunft. Unser Ratgeber
erklärt die 8 Punkte die du vor dem Grundstückskauf prüfen solltest.
Andere Adresse prüfen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Für den Bebauungsplan
Bebauungsplan Bentwisch zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer S-5 „Bebauungsplan Bentwisch zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Straße im Nordosten 2. Änderung Nr. 5"
vom 09.06.2017
in Bentwisch liegen uns aus den offenen Datenquellen
keine maschinenlesbaren Festsetzungen vor — nur der
Geltungsbereich. Wir machen daher bewusst keine Aussage zu möglicherweise
geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Bentwisch
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
Mecklenburg-Vorpommern — Geodaten-MV Bauleitplan-WFS
Synchronisiert 12.04.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
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Bauamt Bentwisch
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Bentwisch ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.