Für diesen Bebauungsplan liegt uns nur der Geltungsbereich vor
Der Bebauungsplan Bebauungsplan Krakow am See, Stadt OT Krakow am See Auf dem Neuen Lande Nr. 28-28 „Bebauungsplan Krakow am See, Stadt OT Krakow am See Auf dem Neuen Lande Nr. 28"
ist in den offenen Datenquellen für Mecklenburg-Vorpommern nur als
Geltungsbereichs-Polygon veröffentlicht. Die eigentlichen Festsetzungen
(Gebietstyp, Grundflächenzahl, Höhenfestsetzungen, Bauweise) sind aus den
verfügbaren Quellen nicht maschinenlesbar abrufbar.
Wir zeigen daher bewusst keine Festsetzungs-Werte. Die
verbindlichen Festsetzungen erhältst du direkt beim Bauamt
Krakow am See, Stadt über eine Bauvoranfrage.
Bauamt Krakow am See, Stadt kontaktieren →
Was du jetzt tun kannst
Auch ohne digitale Festsetzungen kannst du die Bebaubarkeit klären:
Eine Bauvoranfrage beim Bauamt (50–500 EUR) gibt dir
eine verbindliche Auskunft. Unser Ratgeber
erklärt die 8 Punkte die du vor dem Grundstückskauf prüfen solltest.
Andere Adresse prüfen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Für den Bebauungsplan
Bebauungsplan Krakow am See, Stadt OT Krakow am See Auf dem Neuen Lande Nr. 28-28 „Bebauungsplan Krakow am See, Stadt OT Krakow am See Auf dem Neuen Lande Nr. 28"
vom 07.03.2015
in Krakow am See, Stadt liegen uns aus den offenen Datenquellen
keine maschinenlesbaren Festsetzungen vor — nur der
Geltungsbereich. Wir machen daher bewusst keine Aussage zu möglicherweise
geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Krakow am See, Stadt
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
Mecklenburg-Vorpommern — Geodaten-MV Bauleitplan-WFS
Synchronisiert 12.04.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
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Bauamt Krakow am See, Stadt
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Krakow am See, Stadt ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.