Für diesen Bebauungsplan liegt uns nur der Geltungsbereich vor
Der Bebauungsplan DE_0551300_B150-2_01_02 „Neustadt"
ist in den offenen Datenquellen für Nordrhein-Westfalen nur als
Geltungsbereichs-Polygon veröffentlicht. Die eigentlichen Festsetzungen
(Gebietstyp, Grundflächenzahl, Höhenfestsetzungen, Bauweise) sind aus den
verfügbaren Quellen nicht maschinenlesbar abrufbar.
Wir zeigen daher bewusst keine Festsetzungs-Werte. Die
verbindlichen Festsetzungen erhältst du direkt beim Bauamt
Gelsenkirchen über eine Bauvoranfrage.
Bauamt Gelsenkirchen kontaktieren →
Was du jetzt tun kannst
Auch ohne digitale Festsetzungen kannst du die Bebaubarkeit klären:
Eine Bauvoranfrage beim Bauamt (50–500 EUR) gibt dir
eine verbindliche Auskunft. Unser Ratgeber
erklärt die 8 Punkte die du vor dem Grundstückskauf prüfen solltest.
Andere Adresse prüfen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Für den Bebauungsplan
DE_0551300_B150-2_01_02 „Neustadt"
vom 23.10.2009
in Gelsenkirchen liegen uns aus den offenen Datenquellen
keine maschinenlesbaren Festsetzungen vor — nur der
Geltungsbereich. Wir machen daher bewusst keine Aussage zu möglicherweise
geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Gelsenkirchen
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
Regionalverband Ruhr — Metropole Ruhr XPlanSynWFS
Synchronisiert 12.04.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
Quelle ansehen ↗
Bauamt Gelsenkirchen
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Gelsenkirchen ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.
Bodenrichtwert in dieser Lage
60 EUR/m²
Stadtteil Ückendorf
Nutzung M
Stichtag 01.01.2026
Quelle: amtlicher Bodenrichtwert des zuständigen
Gutachterausschusses — Datenhalter und Lizenz siehe Quellenvermerk unten