Bebauungsplan · Gelsenkirchen
DE_0551300_B150-4_02 Festsetzungen
"Neustadt" im Teilbereich "Westlich Bochumer Straße"
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan DE_0551300_B150-4_02 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,8-fache (GFZ 0,8).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
3 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
2 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten