Start / Nordrhein-Westfalen / Gelsenkirchen Bebauungsplan · Gelsenkirchen Teilen Drucken DE_0551300_B415-0_00 Festsetzungen Westlich Bußmannstraße Rechtskräftig seit 29.04.2016 Status In Kraft getreten Geltungsbereich Überblick Festsetzungen Karte Auf einen Blick Laut B-Plan DE_0551300_B415-0_00 ist hier SO (Sondergebiet) ausgewiesen. Die Grundfläche darf 80% des Grundstücks betragen (GRZ 0,8). Bebaubare Fläche berechnen → Festsetzungen Gebietstyp SO (Sondergebiet) Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit) GRZ 0,8 80% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden