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Glossar · § 19 BauNVO

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks maximal überbaut werden darf. Sie schützt damit unversiegelte Flächen für Gärten, Versickerung und Grün. Eine GRZ von 0,4 bedeutet: auf einem 500 m² grossen Grundstück dürfen maximal 200 m² überbaut werden — die restlichen 300 m² müssen frei bleiben. Zur überbauten Fläche zählen nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch Garagen, Carports, Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen. Diese Nebenanlagen dürfen die GRZ um bis zu 50 % überschreiten, maximal aber bis zu einer GRZ von 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO). In der Praxis bedeutet das: bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 darf die versiegelte Fläche inklusive Garage und Zufahrt maximal 60 % des Grundstücks einnehmen. Die GRZ ist entscheidend für die Frage, wie gross der Grundriss eines Hauses werden kann. Wer ein Grundstück kauft, sollte die GRZ daher vor dem Kauf prüfen. Der Hintergrund der GRZ ist der Bodenschutz: § 1a Abs. 2 BauGB verlangt einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Versiegelte Flächen verhindern Regenwasserversickerung und heizen sich im Sommer stärker auf. Je niedriger die GRZ, desto mehr Grünfläche bleibt auf dem Grundstück erhalten. Für Grundstückskäufer ist die GRZ eine der ersten Kennzahlen, die man prüfen sollte. Sie bestimmt, ob der gewünschte Grundriss auf das Grundstück passt. Ein grosszügiges Einfamilienhaus mit 150 m² Grundfläche braucht bei GRZ 0,3 mindestens 500 m² Grundstücksfläche. Mit dem Grundstücks-Check auf darfichbauen.de siehst du sofort, welche GRZ für dein Grundstück gilt.

Beispiel

Typische Werte

0,2 bis 0,4 im reinen Wohngebiet (WR), 0,4 im allgemeinen Wohngebiet (WA), 0,6 im Mischgebiet (MI), 0,8 im Gewerbe- und Kerngebiet (GE/MK). Im urbanen Gebiet (MU) bis 0,8. Obergrenzen nach § 17 BauNVO.