Glossar · Landesbauordnungen
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie wird vom Bauamt der Gemeinde oder des Kreises erteilt und bestätigt, dass das Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt. Die Baugenehmigung ist in den Landesbauordnungen geregelt (z. B. § 72 MBO, Art. 68 BayBO, § 75 BauO NRW). Der Bauantrag muss in der Regel vom Entwurfsverfasser (Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur) unterschrieben werden und umfasst Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Berechnungen (GRZ, GFZ, Wohnfläche), den amtlichen Lageplan und je nach Bundesland weitere Nachweise wie Standsicherheit, Schallschutz und Wärmeschutz. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Bundesland und Komplexität 4–12 Wochen im vereinfachten Verfahren und bis zu 6 Monate im Regelverfahren. Ohne Baugenehmigung darf in der Regel nicht gebaut werden. Ausnahmen gelten für verfahrensfreie Vorhaben — das sind kleinere Baumassnahmen, die je nach Landesbauordnung ohne Genehmigung zulässig sind (z. B. Gartenhäuser bis 30 m³, Carports bis zu bestimmten Grössen, Terrassenüberdachungen). Die genauen Grenzen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Eine erteilte Baugenehmigung ist in der Regel 3 Jahre gültig. Innerhalb dieser Frist muss mit dem Bau begonnen werden. Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden, wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat. Für Grundstückskäufer ist wichtig zu wissen: Die Baugenehmigung prüft nur die Vereinbarkeit mit dem Baurecht. Privatrechtliche Fragen wie Grunddienstbarkeiten, Wegerechte oder Nachbarvereinbarungen werden nicht geprüft. Plane die Genehmigungskosten und -dauer in deinen Zeitplan ein. Tipp: Kläre schon vor dem Grundstückskauf mit einem Architekten, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Beispiel
Typische Werte
Kosten: 0,2–0,7 % der Baukosten (je nach Bundesland). Bearbeitungsdauer: 4–12 Wochen (vereinfacht), 3–6 Monate (Regel). Gültigkeit: 3 Jahre (verlängerbar).