Glossar · Landesbauordnungen / B-Plan
Stellplatzpflicht
Wer baut, muss in der Regel Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachweisen. Die rechtliche Grundlage findet sich in den Landesbauordnungen (z. B. § 48 MBO, Art. 47 BayBO). Die Anzahl und Art der Stellplätze richten sich nach der Landesbauordnung, kommunalen Stellplatzsatzungen und den Festsetzungen im Bebauungsplan. Für Wohngebäude gilt typischerweise: 1 bis 2 Stellplätze pro Wohneinheit. In manchen Städten (z. B. Hamburg seit 2014, Berlin mit Mobilitätsgesetz 2018) wurde die Stellplatzpflicht für Wohnungen gelockert oder abgeschafft. In Hamburg müssen Bauherren für Wohnungen keine Pkw-Stellplätze mehr nachweisen, wohl aber Fahrradstellplätze. Der Bebauungsplan kann abweichende Regelungen treffen — etwa mehr Stellplätze in Gewerbegebieten oder weniger in gut angebundenen Innenstadtlagen mit ÖPNV-Anbindung. Stellplätze können als offene Stellplätze, Carports oder Garagen nachgewiesen werden. Tiefgaragen-Stellplätze kosten in der Herstellung 25.000–50.000 EUR pro Platz und sind ein erheblicher Kostenfaktor bei Mehrfamilienhäusern. Wenn Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sind, kann in manchen Kommunen eine Stellplatzablöse gezahlt werden. Die Ablösesumme wird von der Kommune festgelegt und variiert stark: von 5.000 EUR in ländlichen Gemeinden bis 25.000 EUR und mehr in Grossstädten. Für Grundstückskäufer bedeutet das: Stellplätze brauchen Platz auf dem Grundstück und kosten Geld. Prüfe vor dem Kauf, wie viele Stellplätze die Kommune verlangt und ob der Platz dafür auf dem Grundstück reicht. Beachte: Stellplätze und Zufahrten zählen als versiegelte Nebenanlagen zur GRZ-Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO. Wer ein Mehrfamilienhaus plant, sollte die Stellplatzsatzung der Kommune genau kennen, da die Kosten pro Stellplatz erheblich sein können.
Beispiel
Typische Werte
0,5 bis 2,0 Stellplätze pro Wohneinheit (je nach Bundesland, Kommune und Lage). Stellplatzablöse: 5.000–25.000 EUR pro fehlenden Platz. Tiefgarage: 25.000–50.000 EUR Herstellungskosten pro Platz.