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Glossar · § 196 BauGB

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert (BRW) ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens pro Quadratmeter in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen (Bodenrichtwertzone). Er wird von den Gutachterausschüssen der Kommunen auf Grundlage von § 196 BauGB mindestens alle zwei Jahre aus den Kaufpreissammlungen (§ 195 BauGB) ermittelt und öffentlich veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist kein verbindlicher Kaufpreis, sondern eine Orientierungshilfe. Der tatsächliche Grundstückspreis kann je nach Lage innerhalb der Zone, Grundstückszuschnitt, Erschliessungszustand, Bodenbeschaffenheit und aktueller Marktlage erheblich nach oben oder unten abweichen. Finanzämter nutzen den Bodenrichtwert für die Grundsteuerberechnung (seit der Grundsteuerreform 2025 noch wichtiger) und die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Banken verwenden ihn als Anhaltspunkt für die Beleihungswertermittlung bei der Baufinanzierung. Die Bodenrichtwerte werden über das BORIS-Portal der Länder veröffentlicht (BORIS steht für Bodenrichtwertinformationssystem). Auf darfichbauen.de zeigen wir die Bodenrichtwerte als Bauland-Ranges (P5–P95 Perzentil) auf den Landes- und Stadtseiten, um eine realistische Einordnung zu ermöglichen. Für Grundstückskäufer ist der BRW ein erster Anhaltspunkt, ob ein Angebotspreis marktgerecht ist. Liegt der Angebotspreis deutlich über dem BRW, sollte man die Gründe hinterfragen (z. B. besonders gute Mikrolage, Erschliessungszustand, Baurecht). Liegt er darunter, können Altlasten, ungünstiger Zuschnitt oder fehlende Erschliessung die Ursache sein. Auf darfichbauen.de findest du Bodenrichtwerte für fünf Bundesländer als Bauland-Ranges, die dir eine realistische Einordnung der lokalen Grundstückspreise ermöglichen. Beachte, dass der Bodenrichtwert sich auf unbebaute Grundstücke bezieht — bei bebauten Grundstücken kommt der Gebäudewert hinzu.

Beispiel

Typische Werte

30–80 EUR/m² in ländlichen Gebieten, 100–300 EUR/m² am Stadtrand, 300–1.000 EUR/m² in guten Stadtlagen, 1.000–5.000+ EUR/m² in Innenstadtlagen grosser Städte. Stichtag: meist 01.01. oder 01.07. des Bezugsjahres.