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Glossar · Katasterrecht

Flurstück

Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Jedes Grundstück in Deutschland besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, die durch eine eindeutige Nummer innerhalb einer Gemarkung und Flur identifiziert werden. Die Struktur ist hierarchisch aufgebaut: An der Spitze steht die Gemarkung (ein historisch gewachsenes Gebiet, oft identisch mit einer ehemaligen Gemeinde). Innerhalb der Gemarkung gibt es Flure (nummerierte Untereinheiten). Jede Flur enthält Flurstücke mit eigenen Nummern. Die Flurstücksnummer finden Sie im Grundbuchauszug, im amtlichen Lageplan und im Liegenschaftskataster. Sie ist notwendig für den Grundstückskauf (Notarvertrag), den Bauantrag (amtlicher Lageplan) und die Eintragung im Grundbuch. Ein Grundstück im rechtlichen Sinne (Grundbuch) kann aus mehreren Flurstücken bestehen — oder ein Flurstück kann auf mehrere Grundbuchblätter aufgeteilt sein. Die Flurstücksgrenzen stimmen nicht immer mit den Grundstücksgrenzen überein, die der Eigentümer wahrnimmt (z. B. durch Zäune). Im Bebauungsplan werden Flurstücksgrenzen in der Regel als dünne Linien dargestellt. Der Geltungsbereich eines B-Plans wird oft über Flurstücksnummern definiert. Für Grundstückskäufer ist die Flurstücksnummer wichtig, weil sie die eindeutige Identifikation des Grundstücks ermöglicht. Im Kaufvertrag wird immer die Flurstücksnummer genannt. Bei der Bauvoranfrage und dem Bauantrag muss ebenfalls die Flurstücksnummer angegeben werden. Das Liegenschaftskataster wird von den Katasterämtern der Länder geführt. Auszüge sind gegen Gebühr erhältlich (in der Regel 15–50 EUR). Für den Bauantrag benötigst du einen amtlichen Lageplan, der auf dem Liegenschaftskataster basiert und von einem Vermessungsingenieur erstellt wird. Die Kosten dafür liegen typischerweise bei 1.000–2.500 EUR. Auf darfichbauen.de werden die Geltungsbereiche der Bebauungspläne über Flurstücke identifiziert. Tipp: Die Flurstücksnummer steht im Exposé des Grundstücks oder kann beim Katasteramt erfragt werden. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Recherchen zum Baurecht.

Beispiel