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Glossar · Festsetzung im B-Plan

Dachneigung

Die Dachneigung gibt den Winkel der Dachfläche zur Horizontalen an und wird in Grad gemessen. Sie wird im Bebauungsplan festgesetzt, um ein einheitliches Ortsbild zu gewährleisten. Typische Festsetzungen geben einen Bereich vor (z. B. 35–45°). Manche B-Pläne setzen auch nur eine Mindest- oder Höchstneigung fest. Die Dachneigung bestimmt massgeblich das äussere Erscheinungsbild eines Hauses und hat praktische Auswirkungen: Flache Dächer (unter 20°) ermöglichen Dachbegrünung und moderne Architektur. Sie sind besonders gut für Solaranlagen geeignet und ermöglichen Dachterrassen. Allerdings stellen sie höhere Anforderungen an die Abdichtung. Mittlere Neigungen (30–45°) sind ideal für ausgebaute Dachgeschosse mit guter Stehhöhe. Ab etwa 35° ist ein Dachausbau mit vernünftiger Raumhöhe möglich. Steile Dächer (über 45°) bieten viel Wohnraum im Dach, sind aber teurer in der Herstellung und erfordern mehr Dachfläche. Die Dachneigung beeinflusst auch, ob ein Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt. Je steiler das Dach, desto grösser der Anteil der Grundfläche mit mehr als 2,30 m Raumhöhe — und desto wahrscheinlicher wird das Dachgeschoss zum Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung. Für Grundstückskäufer bedeutet das: Wenn du ein Dachgeschoss als zusätzlichen Wohnraum nutzen möchtest, prüfe die Dachneigung im B-Plan. Auf darfichbauen.de findest du diese Festsetzung, sofern sie im digitalisierten Plan enthalten ist. Die Dachneigung hat auch Einfluss auf die Wahl des Dacheindeckungsmaterials: Ziegel benötigen in der Regel eine Mindestneigung von etwa 22 Grad, Betondachsteine ab 20 Grad, während Metalldächer auch bei sehr flachen Neigungen funktionieren.

Beispiel

Typische Werte

0–5° = Flachdach (Dachbegrünung, Dachterrasse möglich), 15–22° = flach geneigtes Dach (Pultdach, moderner Stil), 30–45° = Satteldach (Standard, Dachausbau möglich), 45–60° = steiles Mansarddach (viel Wohnraum im Dach)