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Glossar · § 9 Abs. 7 BauGB

Geltungsbereich (eines Bebauungsplans)

Der Geltungsbereich definiert die räumliche Ausdehnung eines Bebauungsplans. Er ist in § 9 Abs. 7 BauGB geregelt und muss im B-Plan festgesetzt werden. Nur innerhalb dieses Bereichs gelten die Festsetzungen des Plans. Ausserhalb greift entweder ein anderer B-Plan, § 34 BauGB (Innenbereich) oder § 35 BauGB (Aussenbereich). Der Geltungsbereich wird auf der Planzeichnung als durchgezogene, dickere Linie (Plangeltungsbereichsgrenze) dargestellt. Er umfasst häufig mehrere Flurstücke oder ganze Strassenzüge. Die Abgrenzung orientiert sich an Flurstücksgrenzen, Strassen, Gewässern oder anderen topographischen Merkmalen. Ein Grundstück kann in den Geltungsbereich mehrerer B-Pläne fallen, wenn es an der Grenze liegt. In diesem Fall gelten für jeden Teil des Grundstücks die Festsetzungen des jeweiligen Plans. Das kann zu unterschiedlichen Baumöglichkeiten auf demselben Grundstück führen. Der Geltungsbereich ist auch für die Rechtsverbindlichkeit entscheidend: Festsetzungen gelten nur innerhalb der Grenze. Wenn eine Adresse knapp ausserhalb liegt, gelten die Festsetzungen nicht — auch wenn die Bebauung in der Umgebung ähnlich ist. Auf darfichbauen.de zeigen wir den Geltungsbereich als digitales Polygon. Wenn du eine Adresse eingibst und ein Treffer angezeigt wird, liegt dein Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs dieses B-Plans. Die Festsetzungen dieses Plans gelten dann für dein Grundstück. Liegt dein Grundstück ausserhalb jedes Geltungsbereichs, greift entweder § 34 BauGB (wenn es im zusammenhängend bebauten Ortsteil liegt) oder § 35 BauGB (Aussenbereich). In beiden Fällen gibt es keinen B-Plan mit Festsetzungen, sondern andere Regeln für die Bebaubarkeit. Der Geltungsbereich kann sich ändern, wenn die Gemeinde den B-Plan erweitert, verkleinert oder aufhebt. Solche Änderungen durchlaufen das gleiche Verfahren wie die Erstaufstellung. Innerhalb eines grossen Geltungsbereichs kann es verschiedene Teilbereiche mit unterschiedlichen Festsetzungen geben — etwa ein Baugebiet mit WA und eines mit MI. Auf darfichbauen.de zeigen wir die Teilbereiche und ihre jeweiligen Festsetzungen getrennt an, sofern die Datenquelle diese Differenzierung enthält.

Beispiel