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Ratgeber · ca. 3 Min. Lesezeit

Grundstück erben — Erbengemeinschaft, Steuer und Auseinandersetzung

Rund 400.000 Immobilien werden in Deutschland jährlich vererbt — oft an mehrere Personen gleichzeitig (Erbengemeinschaft). Was dann zu tun ist, hängt von drei Fragen ab: Wer erbt? Was ist zu versteuern? Und wie wird die Gemeinschaft aufgelöst? Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Schritte 2026.

1. Erbengemeinschaft verstehen

Wenn mehrere Personen gleichzeitig erben (z. B. 3 Kinder von einem Elternteil), bilden sie automatisch eine <strong>Erbengemeinschaft</strong> (§ 2032 BGB). Das Grundstück gehört der Gemeinschaft als Ganzes — einzelne Erben können nicht über ihren Anteil frei verfügen. Jede Entscheidung (Verkauf, Vermietung, Umbau) braucht grundsätzlich Einstimmigkeit, bei Verwaltungsmaßnahmen reicht Mehrheit nach Erbquote.

2. Erbschaftsteuer 2026 — Freibeträge

Die Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die wichtigsten Freibeträge (Stand 2026, unverändert seit 2009): Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € pro Elternteil, Enkel 200.000 €, Eltern (von Kindern geerbt) 100.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen/unverwandt 20.000 €. Über dem Freibetrag gelten Steuersätze zwischen 7 % und 50 % je nach Stufe.

3. Immobilienbewertung für die Steuer

Das Finanzamt bewertet die Immobilie standardmäßig nach dem <strong>Bewertungsgesetz (BewG)</strong> — meist per Sachwert- oder Ertragswert-Verfahren. Diese Standard-Bewertung liegt oft <strong>20–40 % über dem Verkehrswert</strong>. Erben können einen niedrigeren Wert per <strong>Sachverständigen-Gutachten</strong> nachweisen — Kosten 800–3.000 €, sparen aber oft 5-stellige Steuerbeträge.

4. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Mehrere Erben müssen die Erbengemeinschaft auseinandersetzen — also aufteilen. Drei Standard-Wege: (1) <strong>Einigung</strong> (einer übernimmt, zahlt die anderen aus; häufigster Fall), (2) <strong>Verkauf an Dritte</strong> und Teilung des Erlöses, (3) <strong>Teilungsversteigerung</strong> per Gericht (wenn Einigung scheitert).

5. Ein Erbe übernimmt — Auszahlung berechnen

Der häufigste Fall: einer übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Formel: <strong>Verkehrswert × Erbquote der anderen = Auszahlungsbetrag</strong>. Bei einem 400.000 €-Haus mit 3 gleichberechtigten Erben zahlt der Übernehmer 2/3 = 266.666 € an die Geschwister. Finanzierung läuft über ein normales Baudarlehen bei der Hausbank (häufig mit Tilgungsfreigrenze).

6. Erbschein — ja oder nein?

Ein <strong>Erbschein</strong> ist ein amtliches Zeugnis, das die Erbenstellung nachweist — erforderlich bei Banken, Grundbuch und manchmal Versicherungen. Kosten: 0,5–2 % der Erbschaftshöhe. Liegt ein notariell beurkundetes Testament vor, ist der Erbschein <strong>nicht nötig</strong> — Grundbuch akzeptiert dann die Testamentseröffnung direkt. Das spart oft 2.000–5.000 €.

7. Geerbtes Haus verkaufen — Spekulationssteuer?

Bei Verkauf innerhalb von <strong>10 Jahren nach Erwerb durch den Erblasser</strong> kann <strong>Spekulationssteuer</strong> anfallen (§ 23 EStG). Maßgeblich ist das ursprüngliche Kaufdatum der Erblasserin — nicht der Erbfall. Selbstnutzung durch den Erben im Verkaufsjahr oder den zwei Vorjahren entbindet von der Steuer. Bei Grundstück ohne Bebauung gilt die 10-Jahres-Regel uneingeschränkt.

8. Bebauungsplan-Check auch beim Erben

Auch geerbte Grundstücke profitieren vom <strong>Bebauungsplan-Check</strong> — besonders wenn Umbau oder Neubau geplant ist. Oft wissen Erben nicht, was die aktuellen Festsetzungen erlauben (Anbau? Aufstockung? Zweifamilienhaus statt EFH?). Ein kostenloser Check auf darfichbauen.de oder eine Bauvoranfrage beim Bauamt (50–500 €) klärt die Möglichkeiten. Das ist auch steuer-relevant: bei vermietbarer Immobilie steigt der Wert, wenn zulässige Erweiterungen dokumentiert sind.

Nächste Schritte

Prüfe mit dem Grundstücks-Check welche Bebauungspläne für dein Grundstück gelten. Mit dem GRZ/GFZ-Rechner berechnest du die bebaubare Fläche, und der Baukosten-Rechner zeigt dir die geschätzten Gesamtkosten. Aktuelle Bodenrichtwerte findest du für 9 Bundesländer.

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