Bebauungsplan · Gemeinde Sallgast vertreten durch "Amt Kleine Elster"
Nr.1 Festsetzungen
"Heideweg"
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan Nr.1 ist hier 1 Vollgeschoss ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,45-fache (GFZ 0,45).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GFZ
0,45
Geschossfläche darf das 0,45-fache der Grundstücksfläche betragen
6 Teilbereiche
GFZ
0,3
Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
9 Teilbereiche