Auf einen Blick
Laut B-Plan Lokstedt46-Hoheluft-West12 ist hier
GE (Gewerbegebiet)
ausgewiesen.
Die Grundfläche darf 60% des Grundstücks betragen (GRZ 0,6), die Geschossfläche das 2,0-fache (GFZ 2,0).
Bebaubare Fläche berechnen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Laut digitalisiertem B-Plan-Datensatz
Lokstedt46-Hoheluft-West12
in Hamburg sind die hier gezeigten Festsetzungen
möglicherweise die für dein Grundstück geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Hamburg
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
Hamburg XPlanungsplattform — XPlanSynWFS
Synchronisiert 26.07.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
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Weitere Pläne in Hamburg
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Hamburg ansehen →
Bauamt Hamburg
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Hamburg ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.
Angrenzende Pläne
3
Diese B-Pläne grenzen direkt an und haben abweichende Festsetzungen :
Lokstedt16
· 338 m Grenze
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet), WR (Reines Wohngebiet)
statt GE (Gewerbegebiet)
GFZ
1,6, 2,0
statt 2,0
Vollgeschosse
3, 7
statt —
Lokstedt38-Hoheluft-West11
· 236 m Grenze
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet), MI (Mischgebiet), WA (Allgemeines Wohngebiet)
statt GE (Gewerbegebiet)
GRZ
0,8
statt 0,6
GFZ
1,2
statt 2,0
Lokstedt30-Eimsbüttel33
· 149 m Grenze
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet), MI (Mischgebiet), WA (Allgemeines Wohngebiet), WR (Reines Wohngebiet)
statt GE (Gewerbegebiet)
GRZ
0,4, 0,5, 0,6, 0,8
statt 0,6
GFZ
1,0, 1,2, 1,6
statt 2,0
Gebietstyp-Farben
Wohn WA · WR · WS · WB · WK · MU
Misch MI · MD · MK
Gewerbe GE · GI
Sonder SO · SG · EB
Bodenrichtwert in dieser Lage
500 EUR/m²
Stadtteil Lokstedt
Nutzung M (LAD Läden (eingeschossig))
Stichtag 01.01.2025
Quelle: amtlicher Bodenrichtwert des zuständigen
Gutachterausschusses — Datenhalter und Lizenz siehe Quellenvermerk unten