Auf einen Blick
Laut B-Plan Df_108 ist hier
MK (Kerngebiet)
ausgewiesen.
Die Grundfläche darf 100% des Grundstücks betragen (GRZ 1,0), die Geschossfläche das 2,4-fache (GFZ 2,4).
Bebaubare Fläche berechnen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Laut digitalisiertem B-Plan-Datensatz
Df_108 „Df 108"
vom 30.10.1970
in Dortmund sind die hier gezeigten Festsetzungen
möglicherweise die für dein Grundstück geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Dortmund
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
Regionalverband Ruhr — Metropole Ruhr XPlanSynWFS
Synchronisiert 26.07.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
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Weitere Pläne in Dortmund
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Bauamt Dortmund
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Dortmund ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.
Angrenzende Pläne
4
Diese B-Pläne grenzen direkt an und haben abweichende Festsetzungen :
InW_202_09
· 354 m Grenze
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet), MI (Mischgebiet), WA (Allgemeines Wohngebiet), WR (Reines Wohngebiet)
statt MK (Kerngebiet)
GRZ
0,4, 0,8
statt 1,0
GFZ
0,5, 0,8, 1,0, 1,1, 1,6, 2,0
statt 2,4
InW_202_10
· 16 m Grenze
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet), MI (Mischgebiet)
statt MK (Kerngebiet)
GRZ
0,4, 0,6, 0,8
statt 1,0
GFZ
0,8, 1,2, 1,6
statt 2,4
InW_221
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
statt MK (Kerngebiet)
InW_210
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet), WA (Allgemeines Wohngebiet), WB (Besonderes Wohngebiet)
statt MK (Kerngebiet)
GRZ
0,4, 0,6, 0,7, 0,8
statt 1,0
GFZ
0,8, 1,2, 1,6, 2,1, 2,4
statt 2,4
Gebietstyp-Farben
Wohn WA · WR · WS · WB · WK · MU
Misch MI · MD · MK
Gewerbe GE · GI
Sonder SO · SG · EB
Bodenrichtwert in dieser Lage
210 EUR/m²
Stadtteil OESTRICH
Nutzung W
Stichtag 01.01.2026
Quelle: amtlicher Bodenrichtwert des zuständigen
Gutachterausschusses — Datenhalter und Lizenz siehe Quellenvermerk unten