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Bebauungsplan · Dortmund

InO_206_02 Festsetzungen

InO 206 An der Buschmühle Änderung Nr. 2

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan InO_206_02 ist hier SO (Sondergebiet) ausgewiesen. Die Grundfläche darf 60% des Grundstücks betragen (GRZ 0,6), die Geschossfläche das 2,4-fache (GFZ 2,4).

Bebaubare Fläche berechnen →

Festsetzungen