Start / Nordrhein-Westfalen / Kevelaer Bebauungsplan · Kevelaer Teilen Drucken KE_025n_01_Ae Festsetzungen Kevelaer Nr. 25n (Sondergebiet Lindenstraße) - 1. Änderung Rechtskräftig seit 23.03.1996 Status In Kraft getreten Geltungsbereich Überblick Festsetzungen Karte Auf einen Blick Laut B-Plan KE_025n_01_Ae ist hier SO (Sondergebiet) mit offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 50% des Grundstücks betragen (GRZ 0,5). Bebaubare Fläche berechnen → Festsetzungen Gebietstyp SO (Sondergebiet) Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit) 2 Teilbereiche GRZ 0,5 50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 2 Teilbereiche