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Bebauungsplan · Dortmund

InN_232 Festsetzungen

InN 232 ZOB Steinstraße

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan InN_232 ist hier SO (Sondergebiet) ausgewiesen. Die Grundfläche darf 50% des Grundstücks betragen (GRZ 0,5), die Geschossfläche das 1,0-fache (GFZ 1,0).

Bebaubare Fläche berechnen →

Festsetzungen