Bebauungsplan · Herne
5/3 Festsetzungen
Wakefieldstraße-Röhlinghauser Str.-Burgstr.
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 5/3 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 1,0-fache (GFZ 1,0).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
4 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
2 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,9
Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
1,1
Geschossfläche darf das 1,1-fache der Grundstücksfläche betragen
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
5 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten