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Bebauungsplan · Willich

AN_03_69IIA Festsetzungen

westlich Brückenstraße

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan AN_03_69IIA ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).

Bebaubare Fläche berechnen →

Festsetzungen