Bebauungsplan · Willich
NE_03IN Festsetzungen
Mühlenweg (Fehlingstraße)
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan NE_03IN ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,8-fache (GFZ 0,8).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
9 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
3 Teilbereiche
Gebietstyp
WB (Besonderes Wohngebiet)
Wohnen + Gewerbe, das die Wohnnutzung nicht stört
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
10 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
7 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
8 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
3 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhäuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
8 Teilbereiche
Bebauungsart
Doppelhäuser
Doppelhaushälften sind zulässig