Bebauungsplan · Stadt Flensburg
126_2Ae Festsetzungen
Finkenstraße
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 126_2Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,6-fache (GFZ 0,6).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
17 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
7 Teilbereiche
GRZ
0,19
19% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GRZ
0,23
23% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,15
15% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
0,38
Geschossfläche darf das 0,38-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,46
Geschossfläche darf das 0,46-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
10 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
7 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen
7 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
6 Teilbereiche
Bebauungsart
Doppelhaeuser
Doppelhaushälften sind zulässig
4 Teilbereiche