Bebauungsplan · Stadt Flensburg
144, 7. Änderung Festsetzungen
Hochschulgelände Sandberg
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 144, 7. Änderung ist hier SO (Sondergebiet) mit 4 Vollgeschossen ausgewiesen. Die Grundfläche darf 60% des Grundstücks betragen (GRZ 0,6), die Geschossfläche das 1,2-fache (GFZ 1,2).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit)
5 Teilbereiche
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet)
Gewerbebetriebe, die nicht erheblich belästigen
3 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,55
55% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
1,2
Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
2,4
Geschossfläche darf das 2,4-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
4
Maximal 4 volle Stockwerke erlaubt
3 Teilbereiche
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
5
Maximal 5 volle Stockwerke erlaubt