Bebauungsplan · Stadt Flensburg
35_4Ae Festsetzungen
Strandfrieden
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 35_4Ae ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen ausgewiesen. Die Grundfläche darf 15% des Grundstücks betragen (GRZ 0,15), die Geschossfläche das 0,2-fache (GFZ 0,2).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
5 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
2 Teilbereiche
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit)
GRZ
0,15
15% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,1
10% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,2
Geschossfläche darf das 0,2-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
6 Teilbereiche