Zum Hauptinhalt springen

Bebauungsplan · Dortmund

Ap_201 Festsetzungen

Ap 201 Ortskern Aplerbeck

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan Ap_201 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,8-fache (GFZ 0,8).

Bebaubare Fläche berechnen →

Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 29 Teilbereiche Gebietstyp MK (Kerngebiet) Innenstadtlage: Handel, Büros, Gastronomie, Wohnen 14 Teilbereiche Gebietstyp MI (Mischgebiet) Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander 4 Teilbereiche Gebietstyp GE (Gewerbegebiet) Gewerbebetriebe, die nicht erheblich belästigen 2 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 30 Teilbereiche GRZ 1,0 100% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 13 Teilbereiche GRZ 0,6 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 4 Teilbereiche GRZ 0,8 80% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GRZ 0,1 10% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 23 Teilbereiche GFZ 1,2 Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen 8 Teilbereiche GFZ 3,0 Geschossfläche darf das 3,0-fache der Grundstücksfläche betragen 5 Teilbereiche GFZ 2,0 Geschossfläche darf das 2,0-fache der Grundstücksfläche betragen 5 Teilbereiche GFZ 2,4 Geschossfläche darf das 2,4-fache der Grundstücksfläche betragen 4 Teilbereiche GFZ 0,6 Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 1,8 Geschossfläche darf das 1,8-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,2 Geschossfläche darf das 0,2-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 24 Teilbereiche Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 2 Teilbereiche Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden 16 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 12 Teilbereiche
Bebauungsart EinzelDoppelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 12 Teilbereiche
Bebauungsart Einzelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 8 Teilbereiche