Bebauungsplan · Geldern
VT_059A_0 Festsetzungen
Veert Nr. 59A Petersfeld - Teilbereich I
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan VT_059A_0 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
23 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
23 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
46 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
28 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
18 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
28 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
8 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
40 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
4 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
11 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
11 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen
9 Teilbereiche
Bebauungsart
Doppelhaeuser
Doppelhaushälften sind zulässig
3 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelhaeuserDoppelhaeuserHausgruppen
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt