Bebauungsplan · Rees
HD_005_0 Festsetzungen
Haldern Nr. 005
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan HD_005_0 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
13 Teilbereiche
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet)
Gewerbebetriebe, die nicht erheblich belästigen
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
13 Teilbereiche
GRZ
0,8
80% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
10 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
1,6
Geschossfläche darf das 1,6-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,37
Geschossfläche darf das 0,37-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
11 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
12 Teilbereiche
Max. Wohnungen
4
Maximal 4 Wohneinheiten pro Gebäude