Auf einen Blick
Laut B-Plan ST_028_Teil2_01_Ae ist hier
MI (Mischgebiet)
mit
offene Bauweise
ausgewiesen.
Die Grundfläche darf 60% des Grundstücks betragen (GRZ 0,6), die Geschossfläche das 1,0-fache (GFZ 1,0).
Bebaubare Fläche berechnen →
Hinweis · Bauvoranfrage
Laut digitalisiertem B-Plan-Datensatz
ST_028_Teil2_01_Ae „Bebauungsplan Nr. 28 Teil 2 "Geldener Straße-Glasweg“ – 1. Änderung"
vom 27.08.2011
in Straelen sind die hier gezeigten Festsetzungen
möglicherweise die für dein Grundstück geltenden Regeln.
Eine verbindliche Auskunft erteilt nur das
Bauamt Straelen
über eine Bauvoranfrage .
Hier nicht erfasst sind: Erhaltungssatzungen,
nicht-digitalisierte B-Plan-Nachträge, Gestaltungssatzungen,
denkmalrechtliche Auflagen, lokale Satzungen, Baulinien aus Altrecht.
KRZN — Kreis Kleve XPlanSynWFS
Synchronisiert 26.07.2026
Lizenz dl-de/by-2-0
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Weitere Pläne in Straelen
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Bauamt Straelen
Die verbindliche Auskunft erteilt das Bauamt — hier direkt zur offiziellen Seite:
Zum Bauamt Straelen ↗
Erster Schritt: eine Bauvoranfrage (50–500 €, 4–12 Wochen Bearbeitung) liefert eine rechtsverbindliche Auskunft vor dem vollständigen Bauantrag.
Angrenzende Pläne
4
Diese B-Pläne grenzen direkt an und haben abweichende Festsetzungen :
ST_028_Teil2_02_Ae
· 115 m Grenze
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
statt MI (Mischgebiet)
GRZ
0,4
statt 0,6
GFZ
0,8
statt 1,0
ST_028_Teil1_01_Ae
· 41 m Grenze
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
statt MI (Mischgebiet)
GRZ
0,4
statt 0,6
GFZ
0,8
statt 1,0
ST_060_0
Gebietstyp
MU (Urbanes Gebiet), WA (Allgemeines Wohngebiet), WB (Besonderes Wohngebiet)
statt MI (Mischgebiet)
GRZ
0,4, 0,6, 0,8, 1,0
statt 0,6
Vollgeschosse
2, 3
statt —
ST_028_Teil1_02_Ae
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
statt MI (Mischgebiet)
Gebietstyp-Farben
Wohn WA · WR · WS · WB · WK · MU
Misch MI · MD · MK
Gewerbe GE · GI
Sonder SO · SG · EB
Bodenrichtwert in dieser Lage
113 EUR/m²
Stadtteil verschiedene
Nutzung W
Stichtag 01.01.2026
Quelle: amtlicher Bodenrichtwert des zuständigen
Gutachterausschusses — Datenhalter und Lizenz siehe Quellenvermerk unten