Bebauungsplan · Magdeburg, Landeshauptstadt
Magdeburg_BP_121-2 Festsetzungen
Am_Vogelgesang_Zoo_150030000000_Magdeburg_BP_121-2
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan Magdeburg_BP_121-2 ist hier SO (Sondergebiet) mit 3 Vollgeschossen in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 1,0-fache (GFZ 1,0).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit)
5 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
5 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
Gebietstyp
GE (Gewerbegebiet)
Gewerbebetriebe, die nicht erheblich belästigen
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,1
10% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,8
80% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,5
50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
1,2
Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,2
Geschossfläche darf das 0,2-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
4
Maximal 4 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
6 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bauweise
abweichende Bauweise
Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
3 Teilbereiche