Bebauungsplan · Stadt Flensburg
102_1vAe Festsetzungen
Neuer Weg
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 102_1vAe ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
11 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
2 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
2 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
9 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
9 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
10 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
4 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
5 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen
4 Teilbereiche