Zum Hauptinhalt springen

Bebauungsplan · Stadt Flensburg

164_4Ae Festsetzungen

Hele Mond

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan 164_4Ae ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,8-fache (GFZ 0,8).

Bebaubare Fläche berechnen →

Festsetzungen

Gebietstyp WR (Reines Wohngebiet) Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros 31 Teilbereiche Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 5 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 19 Teilbereiche GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 6 Teilbereiche GRZ 0,35 35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 6 Teilbereiche GRZ 0,2 20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 11 Teilbereiche GFZ 1,0 Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen 3 Teilbereiche GFZ 0,6 Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,9 Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,7 Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,3 Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 20 Teilbereiche Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 12 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 32 Teilbereiche Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bebauungsart Einzelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 8 Teilbereiche
Bebauungsart EinzelDoppelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 4 Teilbereiche
Bebauungsart Doppelhaeuser Doppelhaushälften sind zulässig 2 Teilbereiche
Bebauungsart Hausgruppen