Bebauungsplan · Stadt Flensburg
164_4Ae Festsetzungen
Hele Mond
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 164_4Ae ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,8-fache (GFZ 0,8).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
31 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
5 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
19 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
11 Teilbereiche
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,9
Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,3
Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
20 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
12 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
32 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
8 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
4 Teilbereiche
Bebauungsart
Doppelhaeuser
Doppelhaushälften sind zulässig
2 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen