Bebauungsplan · Stadt Flensburg
17_1Ae Festsetzungen
Moltkestraße, Wrangelstraße, Marienhölzungsweg, Nerongsallee
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 17_1Ae ist hier SO (Sondergebiet) mit 2 Vollgeschossen ausgewiesen. Die Grundfläche darf 50% des Grundstücks betragen (GRZ 0,5), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit)
6 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
6 Teilbereiche
GRZ
0,5
50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
6 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche