Bebauungsplan · Stadt Flensburg
217_1Ae Festsetzungen
An der Mühlenbek
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 217_1Ae ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 35% des Grundstücks betragen (GRZ 0,35), die Geschossfläche das 0,57-fache (GFZ 0,57).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
6 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,57
Geschossfläche darf das 0,57-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,66
Geschossfläche darf das 0,66-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
4 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
3 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
4 Teilbereiche