Bebauungsplan · Stadt Flensburg
26, 1. Änderung Festsetzungen
Alter Kupfermühlenweg
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 26, 1. Änderung ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 25% des Grundstücks betragen (GRZ 0,25), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
10 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
3 Teilbereiche
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,5
50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
5 Teilbereiche
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
10 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
3 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
8 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen