Bebauungsplan · Stadt Flensburg
27, 1. Änderung Festsetzungen
Solitüde
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 27, 1. Änderung ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
8 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
2 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
7 Teilbereiche
GFZ
0,35
Geschossfläche darf das 0,35-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,3
Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,25
Geschossfläche darf das 0,25-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
8 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
9 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt