Bebauungsplan · Stadt Flensburg
169 Festsetzungen
Stävenskoppel
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 169 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in abweichende Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 20% des Grundstücks betragen (GRZ 0,2), die Geschossfläche das 0,3-fache (GFZ 0,3).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
5 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GFZ
0,3
Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen
5 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
5 Teilbereiche
Bauweise
abweichende Bauweise
Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung
2 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
3 Teilbereiche