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Bebauungsplan · Stadt Flensburg

37, 2. Änderung Festsetzungen

Johannismühle

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan 37, 2. Änderung ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).

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Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 24 Teilbereiche Gebietstyp WR (Reines Wohngebiet) Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros 11 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 14 Teilbereiche GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 7 Teilbereiche GRZ 0,2 20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 4 Teilbereiche GRZ 0,16 16% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GRZ 0,24 24% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GRZ 0,13 13% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen 6 Teilbereiche GFZ 0,6 Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen 6 Teilbereiche GFZ 0,5 Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen 6 Teilbereiche GFZ 0,9 Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen 5 Teilbereiche GFZ 1,0 Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen 4 Teilbereiche GFZ 1,2 Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 12 Teilbereiche Vollgeschosse 3 Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt 4 Teilbereiche Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 2 Teilbereiche Vollgeschosse 7 Maximal 7 volle Stockwerke erlaubt 2 Teilbereiche Vollgeschosse 6 Maximal 6 volle Stockwerke erlaubt Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden 14 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 8 Teilbereiche
Bebauungsart EinzelhaeuserDoppelhaeuserHausgruppen Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 2 Teilbereiche