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Bebauungsplan · Stadt Flensburg

56_1Ae Festsetzungen

Brahmsstrasse

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan 56_1Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).

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Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 11 Teilbereiche Gebietstyp WR (Reines Wohngebiet) Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros 9 Teilbereiche Gebietstyp MI (Mischgebiet) Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 14 Teilbereiche GRZ 0,25 25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 3 Teilbereiche GRZ 0,2 20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen 7 Teilbereiche GFZ 0,5 Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen 3 Teilbereiche GFZ 1,2 Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen 3 Teilbereiche GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,3 Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 1,0 Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 1,1 Geschossfläche darf das 1,1-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,7 Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 11 Teilbereiche Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 3 Teilbereiche Vollgeschosse 4 Maximal 4 volle Stockwerke erlaubt 2 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 10 Teilbereiche Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden 9 Teilbereiche