Bebauungsplan · Stadt Flensburg
58_4Ae Festsetzungen
Nikolaus-Matthiessen-Strasse
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 58_4Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
18 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
16 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
6 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
22 Teilbereiche
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
14 Teilbereiche
GFZ
1,3
Geschossfläche darf das 1,3-fache der Grundstücksfläche betragen
6 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
6 Teilbereiche
GFZ
1,2
Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
0,85
Geschossfläche darf das 0,85-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
1,15
Geschossfläche darf das 1,15-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
16 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
6 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
26 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
12 Teilbereiche