Bebauungsplan · Stadt Flensburg
70_1Ae Festsetzungen
Am Katharinenhof_Alter Kupfermuehlenweg
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 70_1Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
5 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
5 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
8 Teilbereiche
GRZ
0,15
15% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
6 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,9
Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
1,1
Geschossfläche darf das 1,1-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
7 Teilbereiche
Vollgeschosse
4
Maximal 4 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
7 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
2 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt