Bebauungsplan · Dortmund
Hoe_223 Festsetzungen
Hö 223 In der Heide
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan Hoe_223 ist hier WR (Reines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 20% des Grundstücks betragen (GRZ 0,2), die Geschossfläche das 0,3-fache (GFZ 0,3).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
58 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
2 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
25 Teilbereiche
GRZ
0,15
15% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
10 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
9 Teilbereiche
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
9 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GFZ
0,3
Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen
20 Teilbereiche
GFZ
0,25
Geschossfläche darf das 0,25-fache der Grundstücksfläche betragen
10 Teilbereiche
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
10 Teilbereiche
GFZ
0,35
Geschossfläche darf das 0,35-fache der Grundstücksfläche betragen
7 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,45
Geschossfläche darf das 0,45-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,65
Geschossfläche darf das 0,65-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
45 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
15 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
59 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
32 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
24 Teilbereiche
Bebauungsart
Doppelhaeuser
Doppelhaushälften sind zulässig
3 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen