Bebauungsplan · Stadt Flensburg
28_1. Änderung Festsetzungen
Eckernförder Landstraße - Backensmühle
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 28_1. Änderung ist hier MI (Mischgebiet) mit 2 Vollgeschossen in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,7-fache (GFZ 0,7).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
4 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
1,2
Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
3 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bauweise
abweichende Bauweise
Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung