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Bebauungsplan · Stadt Flensburg

68 Festsetzungen

Fruerlundhof

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan 68 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).

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Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 13 Teilbereiche Gebietstyp WR (Reines Wohngebiet) Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros 3 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 6 Teilbereiche GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 5 Teilbereiche GRZ 0,28 28% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 3 Teilbereiche GRZ 0,25 25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GFZ 0,5 Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen 3 Teilbereiche GFZ 1,1 Geschossfläche darf das 1,1-fache der Grundstücksfläche betragen 3 Teilbereiche GFZ 0,6 Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen 3 Teilbereiche GFZ 1,0 Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,75 Geschossfläche darf das 0,75-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 5 Teilbereiche Vollgeschosse 3 Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt 2 Teilbereiche Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden 9 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 2 Teilbereiche
Bebauungsart EinzelDoppelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 4 Teilbereiche