Bebauungsplan · Stadt Flensburg
68 Festsetzungen
Fruerlundhof
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 68 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
13 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
3 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
5 Teilbereiche
GRZ
0,28
28% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
3 Teilbereiche
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
1,1
Geschossfläche darf das 1,1-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,75
Geschossfläche darf das 0,75-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
5 Teilbereiche
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
9 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
2 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
4 Teilbereiche