Bebauungsplan · Stadt Flensburg
71_4Ae Festsetzungen
Sigurdstrasse
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 71_4Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,5-fache (GFZ 0,5).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
19 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
6 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
23 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
22 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
24 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
12 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
7 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
5 Teilbereiche